Panel Montage Sp. z o.o.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: März 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Panel MONTAGE Sp. z o.o., ul. Polna 22, 72-350 Niechorze, Polen (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Geschäftspartnern (nachfolgend „Auftraggeber").
  2. Diese AGB gelten ausschließlich für den unternehmerischen Geschäftsverkehr (B2B). Der Auftraggeber ist Unternehmer im Sinne des § 14 BGB bzw. ein gleichwertiger Status nach dem jeweils anwendbaren nationalen Recht.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
  4. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

  1. Der Auftragnehmer erbringt Montageleistungen im Bereich Sandwichpaneele und Hallenbekleidung an Industrie-, Lager- und Technikhallen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
  2. Die Leistungen umfassen insbesondere:
    • Montage von Wand- und Dachpaneelen (Sandwichpaneele)
    • Montage von Trapezblechen und Kassettenprofilen
    • Einbau von Lichtelementen, Rinnen und Anschlussblechen
    • Ergänzende Klempnerarbeiten im Rahmen der Hallenbekleidung
  3. Die vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien, Unterkonstruktionen und Zugangsmöglichkeiten (Gerüste, Hebebühnen) sind Voraussetzung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen, die auf fehlende Vorleistungen des Auftraggebers zurückzuführen sind.
  4. Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen der schriftlichen Vereinbarung beider Parteien. Mehrleistungen werden nach den zum Zeitpunkt der Beauftragung geltenden Stundensätzen abgerechnet.

§ 3 Angebote und Vertragsschluss

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
  2. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.
  3. Die in Angeboten enthaltenen Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung erfolgt auf Basis der vereinbarten Stundensätze oder Pauschalpreise gemäß dem jeweiligen Angebot. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro (EUR), netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
  2. Die Abrechnung erfolgt in der Regel auf Basis der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden (Stundennachweis/Timesheet), soweit nicht ein Pauschalpreis vereinbart wurde. Die Timesheets sind vom Auftraggeber bzw. dessen Bauleiter wöchentlich gegenzuzeichnen.
  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.
  4. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (gemäß § 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  5. Reisekosten, Unterkunftskosten und sonstige Auslagen werden, soweit vereinbart, gesondert in Rechnung gestellt.

§ 5 Ausführungsfristen und Leistungszeitraum

  1. Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich als solche bestätigt werden.
  2. Der Auftragnehmer ist zur Leistungsverweigerung berechtigt, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt (z. B. Bereitstellung von Material, Zugangsmöglichkeiten, Plänen).
  3. Verzögerungen aufgrund von höherer Gewalt, Streik, unvorhersehbaren Witterungsbedingungen oder Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern die Ausführungsfrist angemessen.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Baustelle ordnungsgemäß vorbereitet ist und die Montagearbeiten sicher durchgeführt werden können.
  2. Der Auftraggeber stellt folgende Leistungen bereit:
    • Materialien (Paneele, Bleche, Befestigungsmittel) am Montageort
    • Hebezeuge, Gerüste und Zugangsmöglichkeiten
    • Strom- und Wasseranschluss auf der Baustelle
    • Aktuelle Montagepläne und technische Dokumentation
    • Sanitäre Einrichtungen und Sozialräume für das Montagepersonal
  3. Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner (Bauleiter) für die Koordination der Arbeiten auf der Baustelle.

§ 7 Abnahme

  1. Nach Fertigstellung der Montageleistungen hat der Auftraggeber die Leistung innerhalb von 5 Werktagen abzunehmen. Die Abnahme ist schriftlich zu protokollieren.
  2. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme ohne wesentliche Mängel geltend zu machen, gilt die Leistung nach Ablauf der 5-Tage-Frist als abgenommen.
  3. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 8 Gewährleistung

  1. Der Auftragnehmer gewährleistet die fachgerechte Ausführung der Montageleistungen gemäß den anerkannten Regeln der Technik und den Herstellervorgaben.
  2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme der Leistung, soweit nicht schriftlich anders vereinbart.
  3. Die Gewährleistung umfasst die Nachbesserung fehlerhafter Montageleistungen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Auftraggeber weitere Rechte geltend machen.
  4. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel, die auf fehlerhafte Materialien des Auftraggebers, fehlerhafte Unterkonstruktionen, unsachgemäße Nutzung oder nachträgliche Eingriffe Dritter zurückzuführen sind.

§ 9 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden (insbesondere entgangener Gewinn, Produktionsausfall) ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei zwingend gesetzlich geregelter Haftung.
  5. Der Auftragnehmer verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung bei PZU SA (Police Nr. T1467886651, Deckungssumme 2.000.000 PLN, EU-weit gültig).

§ 10 Arbeitssicherheit

  1. Der Auftragnehmer ist VCA**-zertifiziert und verpflichtet sich zur Einhaltung aller geltenden Arbeitssicherheitsvorschriften.
  2. Das Montagepersonal verfügt über die erforderliche persönliche Schutzausrüstung (PSA) und gültige Sicherheitsschulungen.
  3. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen im Rahmen der EU-Entsenderichtlinie 96/71/EG. Für jeden Mitarbeiter liegen gültige A1-Bescheinigungen vor.

§ 11 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen (insbesondere technische Zeichnungen, Kalkulationen, Geschäftsgeheimnisse) geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis gilt das Recht der Republik Polen, sofern nicht zwingende Vorschriften des Rechts am Leistungsort dem entgegenstehen.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Szczecin, Polen (Sąd Rejonowy Szczecin-Centrum w Szczecinie), sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  3. Der Auftragnehmer behält sich vor, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  3. Diese AGB sind in deutscher Sprache verfasst. Im Falle von Übersetzungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

Kontakt

Panel MONTAGE Sp. z o.o.

ul. Polna 22, 72-350 Niechorze, Polen

Telefon: +48 516 186 815

E-Mail: [email protected]

KRS: 0001168990 | NIP: PL 8571942107